Die Regelbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.
Die Zeiten für die Grundbetreuung werden von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen festgelegt und richten sich nach dem Wirtschaftszweig und der Mitarbeiterzahl. Diese Zeiten werden zwischen dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.
Beide Berufsgruppen müssen dabei jeweils mindestens 20% der Zeiten und 0,2 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr abdecken. Für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern gibt es keine festgelegten Einsatzzeiten.
Kleinbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern haben die Möglichkeit, eine alternative Betreuungsform zu wählen. In diesem Modell nimmt der Unternehmer an speziellen Schulungen zum Arbeitsschutz teil, um die notwendigen Kenntnisse zu erwerben und den Arbeitsschutz eigenständig im Betrieb zu organisieren. Der Unternehmer entscheidet dabei selbst, wann er die Unterstützung eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt, beispielsweise für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Auch bei der alternativen Betreuungsform bleibt die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend.
Unsere erfahrenen Arbeitsmediziner bieten Ihnen alle Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen an – genau auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden und die Anforderungen Ihres Betriebs zugeschnitten.
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