Im Rahmen der Grundbetreuung gibt es verbindliche Vorgaben für Aufgaben und Einsatzzeiten, die für alle Arbeitsstätten gelten. Dadurch wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz erfüllt. Diese Vorgaben sind stets verbindlich, unabhängig von der Größe oder Art des Betriebs.
Je nach Gefährdungspotenzial werden die Betriebsarten in drei Betreuungsgruppen unterteilt: hoch, mittel und gering. Auf diese Weise können die Einsatzzeiten der Grundbetreuung entsprechend der Anzahl der Beschäftigten festgelegt werden.
Die Einsatzzeit für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt wird je nach Betreuungsgruppe und pro Beschäftigten festgelegt.
Diese Betreuungsgruppen basieren auf dem Gefährdungspotenzial eines Betriebs, wobei die Betriebsart gemäß dem in Deutschland gültigen WZ-Code klassifiziert wird.
Die Aufteilung der Einsatzzeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt muss intern im Betrieb festgelegt werden.
Die Arbeitszeit des Betriebsarztes muss mindestens 20 % der Gesamtzeit ausmachen oder 0,2 Stunden pro Mitarbeiter pro Jahr betragen.
Zu dem Gesamtzeiten werden die Wegezeiten nicht angerechnet.
Betriebsärzte übernehmen vielfältige Aufgaben in der Prävention und Früherkennung innerhalb des Unternehmens. Sie helfen dabei, gesundheitliche Risikofaktoren zu identifizieren und zu beseitigen.
Wir bieten Ihnen das umfassende Leistungsspektrum eines modernen arbeitsmedizinischen Dienstes. Ihr Betriebsarzt steht Ihnen als Ansprechpartner für sämtliche gesundheitlichen Anliegen Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung und unterstützt Betriebsleiter sowie Führungskräfte bei der Einführung und Optimierung eines strukturierten Arbeitsschutzsystems.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen für Ihre Mitarbeiter führen wir entweder in unserer Praxis oder auf Wunsch direkt bei Ihnen im Betrieb durch.
Unsere betriebsärztlichen Leistungen umfassen: